Die Beratung von Erziehungsberechtigten ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Grundschule und gehört [… ] zu den Aufgaben der Grundschullehrkraft.
Kontinuierliche, verlässliche Information und Beratung der Erziehungsberechtigten mit verbindlichen Angeboten der Schule und ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Schule und Erziehungsberechtigten sind der Grundstein für eine tragfähige Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.
Mit den Erziehungsberechtigten als Erziehungs- und Bildungspartnern wird die kontinuierliche Bildungsbiografie jedes einzelnen Kindes förderlich und verlässlich begleitet. Dadurch gewinnen Erziehungsberechtigte Sicherheit und werden auch bei der Übergangsentscheidung unterstützt.
Die Beratungen der Erziehungsberechtigten durch die Grundschule erfolgen u.a. durch mindestens einem verbindlichen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten über den Lern- und Entwicklungsstand auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder kompetenzbasierten Berichten, Präsentationsergebnissen, Portfolios, praktischen Arbeiten und Lerntagebüchern.
So sieht es die „Verwaltungsvorschrift über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe“ vom 4. November 2015 vor.
In der Silcherschule finden diese Gespräche in der Regel in folgenden Zeiträumen während des Schuljahrs statt:
Für die Klassenstufe 1: Innerhalb des 1. Halbjahrs
Für die Klassenstufe 2: Ende Januar / Anfang Februar
(Ersatz für Schulbericht im 1. Halbjahr)
Für die Klassenstufe 3: Januar bis März
Für die Klassenstufe 4: Februar (vor der Erstellung der Grundschulempfehlung
Daneben ist die Klassenlehrkraft selbstverständlich bereit weitere Gespräche zu führen, sollte dies erforderlich sein.