Vor der Schule |
- Die 1. Unterrichtsstunde beginnt um 8 Uhr, die 2. Unterrichtsstunde um 8.45 Uhr. Die Kinder warten auf dem Schulhof, bis sie vom Lehrer hereingeführt werden.
- Mit dem Fahrrad kommt nur, wer die Fahrradprüfung abgelegt hat. Fahrräder, Cityroller und ähnliche „Fahrzeuge“ sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
- Sollte der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, wenden sich die Klassensprecher an die nächste Lehrkraft.
- Kann ein Kind nicht in die Schule kommen, müssen die Eltern beim Lehrer telefonisch Bescheid geben (notfalls im Lehrerzimmer: Tel. 3512-3007) oder einem Mitschüler eine Entschuldigung mitgeben.
|
In der
Schule |
- Zur Sicherheit der Kinder werden das Schulhaus und das Schulgelände nur von Kindern und Erwachsenen betreten, die darin arbeiten. Eingeladene Besucher erhalten einen Besucherausweis. Erwachsene, die unsere Schüler bringen und abholen, warten bitte außerhalb des Schulgeländes.
- Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um.
- Nicht jeder Unterricht findet im Schulhaus statt. Aber jeder Unterricht beginnt und endet an der Schule.
- Im Schulhaus tragen wir leichte, saubere Schuhe.
- Abfälle gehören in die Abfallbehälter. Wir achten auf Mülltrennung.
- Regenpausen dürfen wir im Schulhaus verbringen. Beim Spielen bleiben wir auf dem Stockwerk, in dem unser Klassenzimmer liegt.
- Im Winter sind das Werfen mit Schneebällen und das Schlittern auf dem Schulhof leider verboten. Man kann sich zu leicht verletzen.
- Auf der Toilette achten wir besonders auf Sauberkeit. Wer die Toilette verunreinigt, muss sie putzen.
- Auf dem Weg zur Sporthalle oder zum Schwimmbad befolgen wir genau die Anweisungen der Lehrer. Aus Sicherheitsgründen ist es den Kindern verboten, diesen Weg allein zurückzulegen.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mitturnen oder mitschwimmen kann, bleibt trotzdem im Unterricht.
- Private elektronische Endgeräte (z.B. Handys, Smartwaches, Tablets) sind für unsere Schulkinder nicht erlaubt.
- Während der Unterrichtszeit verlassen wir das Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft
|