Offene Unterrichtsformen nehmen an unserer Schule einen großen zeitlichen Rahmen ein, daher muss auch der Schwerpunkt der Beurteilungsgrundlagen auf individuellen Formen basieren. Das bedeutet: traditionelle Klassenarbeiten müssen auf die vorgeschriebene Zahl begrenzt und um alternative Formen ergänzt werden. So stellen Kinder zum Beispiel Ergebnisse aus Unterrichtsvorhaben in Form von Berichten, Präsentationen, Mappen oder Plakaten vor, die dann in die Leistungswürdigung einfließen.
Auch die Freie Arbeit muss geplant und dokumentiert werden. Dies geschieht in regelmäßigen Besprechungen oder mit Hilfe eines mehr oder weniger verbindlichen Pensums. Um ihren individuellen Lernprozess festzuhalten, führen die Kinder Lerntagebücher. Sie legen darin Rechenschaft über ihre Arbeit ab und lernen so, für das eigene Lernen Verantwortung zu übernehmen.
Umfangreichere Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben, sammeln die Kinder in einem Portfolio (Ordner, „Schatzkiste“ u. ä.). Bei Elterngesprächen, zu denen sie mit eingeladen werden, haben sie dann die Möglichkeit, den Eltern ihre „Schätze“ zu zeigen – oder sie demonstrieren Gelerntes an einem Lernmaterial.
Verändertes Arbeiten verlangt erweiterte Anforderungen an erbrachte Leistungen. Zum einen wird erwartet, dass die Kinder ihre gewählten Aufgaben selbstständig beharrlich zu Ende führen, zum anderen wird aber auch ein Miteinander eingefordert. Diese Kompetenzen fließen in die Leistungsbewertung mit ein, deren Kriterien den Kindern in regelmäßig stattfindenden Lerngesprächen und Lernberatungen (auch der Kinder untereinander) offen gelegt werden.
Zusätzlich zur Beurteilung der Lehrerin sollte eine Selbstbeurteilung der Schüler/innen stattfinden. Sie dient der Reflexion der eigenen Arbeit und Leistung mit dem Ziel, das eigene Lernverhalten besser kennen zu lernen und zu steuern. Die eigene Leistungsfähigkeit kann dann eher realistisch eingeschätzt werden, was wiederum eher Erfolg versprechende Handlungen erwarten lässt.
Wie in Baden-Württemberg vorgeschrieben, wird jeweils zum Ende der Klassenstufen 1 und 2 ein Schulbericht erstellt. Der Schulbericht zum Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 2 wird durch ein Gespräch der Klassenlehrerin mit den Eltern ersetzt. Der Schulbericht hat den Zweck, das Zutrauen der Schüler/innen in die eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Der Schulbericht orientiert sich an den Möglichkeiten des einzelnen Kindes anstelle des Leistungsvergleichs mit anderen Schüler/innen. Die unterschiedliche Lernausgangslage wird berücksichtigt. In Klasse 3 und 4 erhalten die Eltern jeweils zum Halbjahr eine Halbjahresinformation (in Klasse 4 zusammen mit der Grundschulempfehlung) und zum Ende jeweils ein Zeugnis.